Vitalcoach- Unternehmensprogramme
Vitalcoach-Seminare
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Urheberrecht
Alle hier veröffentlichten Texte und Bilder unterliegen dem Urheberrecht. Die elektronische Speicherung, Verwendung oder Weitergabe aller Arbeitsunterlagen-Proben oder -Ergebnisse ist nicht erlaubt. "ANDREAS LUCCHESI DER VITALCOACH" (im folgenden ALVC genannt), behält sich alle Rechte, auch die des Nachdrucks und der Vervielfältigung von Teilnehmerunterlagen vor. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung darf kein Teil der Teilnehmerunterlagen in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder für öffentliche Wiedergaben benutzt werden. Der urheberrechtliche Schutz erstreckt sich auch auf die Unterlagen, Fotos und Videos die in den Seminaren, Vorträgen oder Workshops o.ä. von ALVC eingesetzt werden. Der Vertragspartner/Kunde verpflichtet sich, den Urheberrechtsschutz der in der Veranstaltung verwendeten Unterlagen zu beachten und keine unerlaubten Kopien anzufertigen. Soweit die im Rahmen eines Beratungsauftrages erzielten Arbeitsergebnisse urheberrechtlichen Schutz genießen, bleibt ALVC der Urheber. Der Vertragspartner/Kunde erhält in diesen Fällen ein nicht exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen zu folgenden Bedingungen: Der Vertragspartner darf die im Rahmen eines Beratungsvertrages gefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwenden. Für öffentliche Wiedergaben, oder in irgendeiner Form der Reproduktion bedarf es eine gesonderte schriftliche Genehmigung von ALVC. Der Vertragspartner/Kunde verpflichtet sich, den urheberrechtlichen Schutz bei von ihm durchgeführten Veranstaltungen entsprechend der vorstehenden Absätze sicherzustellen, indem er die Teilnehmerunterlagen entsprechend ausgestaltet und die Teilnehmer zu Beginn einer Veranstaltung auf die bestehenden Urheberrechte von ALVC hinweist.

2. Datenschutzerklärung
Alle aus der Kontaktaufnahme mit ALVC bekannt gewordenen Daten werden ausschließlich zur Auftragsbearbeitung verwendet. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte. Ohne schriftliche Einwilligung des Vertragspartners darf ALVC geschäfts- oder aufgabenbezogene Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung bekannt werden, weder an Dritte weitergeben noch für sich selbst verwerten.

3. Beratungstätigkeit
Einzelheiten eines Beratungsauftrages werden in einem gesonderten schriftlichen Vertrag geregelt, der in Form eines schriftlichen Angebotes von ALVC an den Vertragspartner gesandt und vom Vertragspartner schriftlich angenommen wird. Gegenstand dieses Vertrages ist die vereinbarte Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken.

4. Sachkauf
Die nachfolgenden Regelungen 4 a) bis 4 e) gelten ausschließlich für einen Sachkauf bei ALVC.
a) Lieferungen
Die Lieferung erfolgt zu einem vereinbarten Liefertermin. Teillieferungen sind zulässig. Bei Überschreitung des Liefertermins ist der Vertragspartner/Kunde berechtigt, vom Vertrag bzw. von dem noch nicht erledigten Teil des Geschäfts zurückzutreten, wenn er zuvor eine angemessene Nachfrist gestellt hat. Bei Sonderanfertigungen ist ein Rücktritt vom Vertrag durch den Vertragspartner/Kunde nur dann möglich, wenn die Herstellung/Fertigung noch nicht begonnen hat. In diesem Fall werden für die bei der ALVC entstandenen Aufwendungen 15 % des Kaufpreises an die ALVC fällig. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen ALVC, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die der ALVC die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, unabhängig davon, ob sie bei ALVC oder einem Unterlieferer eintreten.
b) Gefahrtragung und Versand
Die Gefahr geht mit der Abnahme des Kaufgegenstandes auf den Vertragspartner/Kunde über. Erklärt der Vertragspartner/Kunde, er werde den Kaufgegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Verlustes oder einer zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Vertragspartner/Kunde über.Für die Zeit der Lagerung trägt der Vertragspartner neben den Verzugszinsen auch die Kosten für die Lagermiete. Die Lagergebühren werden nach den jeweiligen Sätzen des Speditions- und Lagergewerbes berechnet. Bei Versendung der Ware kann ALVC die Beförderungsmittel und den Versandweg unter Ausschluss jeder Haftung auswählen. Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung des Vertragspartners. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks oder des Lagers, geht jede Gefahr auf den Vertragspartner/Kunde über. Wird der Versand ohne Verschulden von ALVC verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners/Kunde.
c) Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren aus der Geschäftsverbindung verbleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen als Eigentum von ALVC, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die ALVC zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Vertragspartner zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch ALVC gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern dies nicht ausdrücklich durch ALVC schriftlich erklärt wird.
d) Abnahme
Der Vertragspartner/Kunde ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle einer Nichtabnahme kann ALVC nach Ablauf einer Frist von weiteren 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Vertragspartner/Kunde die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.
e) Sachmangel
Ansprüche des Vertragspartners/Kunde wegen Sachmängel verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Handelt es sich bei dem Kaufgegenstand um eine gebrauchte Sache ist eine Haftung für Sachmängel ausgeschlossen. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Sachmangelhaftung ausgeschlossen.

5. Anwendungsbereich
Für alle Lieferungen und Leistungen, sowie alle Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch ALVC an den Vertragspartner gegangen sind, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Vertragspartners/Kunde finden keine Anwendung. Sie verpflichten ALVC nur, wenn ALVC sich ausdrücklich und schriftlich mit ihnen einverstanden erklärt. Die Angebote von ALVC sind freibleibend. Geringe Abweichungen bleiben vorbehalten.

6. Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, gelten die im jeweiligen Angebot genannten Teilnehmergebühren bzw. Honorare für den Berater- bzw. Seminartag. Die Rechnungsbeträge werden in Voraus und spätestens unverzüglich nach Erhalt der Leistung ohne Abzug fällig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Vertragspartner/Kunde nicht zu. Eine Aufrechnung durch den Vertragspartner ist nur zulässig, soweit seine Gegenforderungen ausdrücklich für unbestritten erklärt oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Verzug ist die ALVC berechtigt, Zinsen in Höhe von mindestens 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, bei Nachweis eines höheren Satzes der von ALVC an die Bank zu entrichtenden Sollzinsen diesen Zinssatz zu berechnen.

7. Annullierungskosten
Tritt der Vertragspartner unberechtigt von einem Vertrag zurück, kann ALVC 10 % des Verkaufspreises bzw. Beratungshonorars für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn ALVC einen höheren Schaden nachweist oder der Vertragspartner nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist. Der Rücktritt von Seminaren und Weiterbildungsmaßnahmen ist unter Punkt 8c) abschließend geregelt.

8. Seminare und Weiterbildung
Die nachfolgenden Regelungen 8a) bis 8 d) gelten ausschließlich bei Seminaren, Vorträgen und Weiterbildungsmaßnahmen von ALVC.
a) Anmeldungen
Anmeldungen sind telefonisch, schriftlich, per Mail oder Telefax möglich. Jede Anmeldung wird von ALVC schriftlich bestätigt und ist erst dann für beide Parteien verbindlich. Die Teilnehmerzahlen sind begrenzt. Die Einschreibung erfolgt in der Reihenfolge der Eingänge. Bei Überbelegung notiert die ALVC die Anmeldung auf Wartelisten und bietet einen Ersatztermin an.
b) Gebühren, Trainingsleitung und Referenteneinsatz
ALVC wird die gebuchte Veranstaltung gemäß der Beschreibung im Veranstaltungsprogramm bzw. Angebot durchführen; geringfügige inhaltliche Abweichungen bleiben vorbehalten. Die Teilnehmergebühren schließen die erforderlichen Teilnehmerunterlagen, sowie die notwendige Nutzung von technischen Einrichtungen mit ein. Eine nur zeitweilige Teilnahme berechtigt nicht zur Gebührenminderung. ALVC behält sich bei allen Veranstaltungen das Recht vor, gleichwertige Ersatzreferenten/Trainer einzusetzen und - mit rechtzeitiger Vorankündigung - Termin- und Ortsverschiebungen vorzunehmen. Bei Terminverschiebungen, die durch ALVC vorgenommen wurden, hat der Vertragspartner/Kunde das Recht, innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung durch schriftliche Information ohne Stornogebühren abzusagen.
c) Absage / Rücktritt
ALVC kann vom Vertrag zurücktreten, z.B. wenn eine vom Veranstaltungstyp abhängige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, die Veranstaltung wegen Krankheit des Dozenten oder aus technischen Gründen ausfallen muss. ALVC wird vor einer Ausübung ihres Rücktrittsrechtes versuchen, die Veranstaltung auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern dies möglich ist und der Vertragspartner hiermit einverstanden ist. Änderungen werden unverzüglich mitgeteilt. Absagen der Vertragspartner/Kunde müssen in jedem Falle schriftlich erfolgen. Bei Absage bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden keine Teilnehmergebühren in Rechnung gestellt. Für Absagen, die bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingehen, wird die Hälfte der Teilnehmergebühren in Rechnung gestellt. Bei Absagen innerhalb der letzten 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtteilnahme werden die vollen Teilnehmergebühren fällig. Maßgebend ist jeweils der Eingang der schriftlichen Absage bei ALVC. Der Vertragspartner/Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, einen geeigneten Ersatzteilnehmer aus seinem Unternehmen zu benennen. Ergeben sich nach Vertragsabschluss Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners/Kunde, ist ALVC berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Mangelnde Kreditwürdigkeit gilt als gegeben, wenn der Vertragspartner/Kunde eine fällige Rechnung trotz Mahnung nicht bezahlt.
d) Bildungsmaßnahmen in Hotels oder Bildungsstätten
Kosten für Unterbringung und Verpflegung in Hotels oder Bildungsstätten hat der Vertragspartner/Kunde zu bestreiten. Sagt der Vertragspartner/Kunde die Veranstaltung ab, hat er die entstehenden Kosten zu tragen. Der Vertragspartner/Kunde ist verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.

9. Haftung
Hat ALVC aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet ALVC beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Vertragspartner/Kunde für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet ALVC nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Vertragspartners/Kunde, z.B. durch höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden wird nicht gehaftet. Unabhängig von einem Verschulden von ALVC bleibt eine etwaige Haftung von ALVC bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

10. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Vertragspartner/Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Vertragspartners aus dem mit ALVC geschlossenen Vertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung von ALVC. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Lüneburg bzw. das für Lüneburg zuständige Gericht.

12. Sonstiges
ALVC kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Der Kunde und der Nutzer der Internetseite www.der-vitalcoach.de erklären sich mit den eventuellen Änderungen und Aktualisierungen einverstanden. Der Kunde und der Nutzer dieser Internetseite verpflichten sich, die Internetseite des Unternehmens ALVC mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig zu besuchen, um sich über die jeweils authentischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren um bei Neubeauftragung auf aktuellen Stand zu sein.